Wenn Sie nach der Auktion den Zuschlag für einen Artikel erhalten, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie werden nach erfolgter Bezahlung ein Zertifikat erhalten, welches Sie berechtigt, beim Unternehmen den ersteigerten Artikel abzuholen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.
Wenn Sie sich mit Ihrer Anschrift und Ihrer E-Mail-Adresse anmelden erhalten Sie:
Es kann sein, dass Sie bei der Anmeldung die E-Mail-Adresse nicht korrekt angegeben haben. Sie können Ihre E-Mail
Adresse überprüfen, indem Sie unter "Meine Übersicht" die Unterkategorie "Meine Daten" wählen und das Feld für die
E-Mail-Adresse prüfen. Klicken Sie anschließend auf "Speichern". Damit lösen Sie eine neue Bestätigungs-E-Mail aus,
die innerhalb von Sekunden in Ihrer Mailbox eintreffen sollte.
Sind Sie Benutzer eines internetbasierten E-Mail-Dienstes wie AOL, Hotmail oder Yahoo, besteht die Möglichkeit, dass
unser Bestätigungs-E-Mail in einem anderen Ordner als im "Posteingang" eintrifft. Beachten Sie auch die anderen
vorhandenen Ordner auf Ihrer E-Mail-Plattform.
Die Webseite wurde optimiert für moderne Browser. Sollten Sie eine ältere Version installiert haben, empfehlen wir
Ihnen, auf eine aktuelle Version umzustellen, welche kostenlos heruntergeladen werden kann.
Die Webseite verlangt zudem einen Webbrowser, der so genannte "Cookies", d. h. kleine Informationseinheiten, die von
dieser Webseite geschickt und auf Ihrem Computer als Zusatzinformation zu Ihrem Browser hinterlegt werden,
ermöglicht. "Cookies" stellen sicher,
dass Sie Ihre Verbindung zu dieser Webseite nicht verlieren, wenn Sie eingeloggt sind und bei der Auktion mitbieten.
Bei auftretenden Problemen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Browser keine "Cookies" akzeptiert.
Artikel können wie folgt gesucht werden:
Weitere Informationen über die Angebote finden Sie direkt bei den Verkaufsstellen des jeweiligen Anbieters.
Alle Gebote, die Sie abgeben sind Stellvertretergebote. Durch die Abgabe Ihres geheimen Höchstgebotes bestimmen Sie, wie viel Sie maximal für einen Artikel, bei dem Sie mit bieten, zu zahlen bereit sind. Die Bietersoftware platziert dann stellvertretend für Sie die Gebote im Wettbewerb mit den anderen Bietern und deren Geboten, und versucht so, für Sie zum tiefstmöglichen Preis den Zuschlag zu erhalten.
Nein, Gebote werden erst ab Auktionsbeginn akzeptiert. Sie können Sich aber schon im Vorfeld als Bieter registrieren. Artikelinformationen können auch schon vor Auktionsbeginn eingeholt werden, entweder beim Anbieter im Verkaufslokal oder online auf der Homepage.
Das Mindestgebot ist ein bei Auktionen häufig eingesetzter Reservepreis. Weil hier nur aktuelle und neuwertige Produkte angeboten werden, muss zuerst dieser Mindestpreis (in der Regel 50% des Ladenpreises) erreicht werden, bevor für das Produkt der Zuschlag gegeben werden kann. Bleibt das Gebot unter diesem Mindestpreis, hat der Artikel weiterhin den Status "Mindestpreis nicht erreicht". Damit erhält bei Auktionsende niemand den Zuschlag.
Das Minimumgebot ist das kleinste Gebot, das das System für einen Artikel zum Zeitpunkt Ihres Gebots akzeptiert. Wenn Sie ein Minimumgebot abgeben bedeutet das nicht, dass Sie den Zuschlag erhalten. Sie müssen gleichzeitig das Mindestgebot (mindestens 50% des Ladenverkaufspreises) erreichen oder übertreffen, bevor Sie den Zuschlag für einen Artikel erhalten können.
Ja, Sie können bei so vielen Artikeln mit bieten, wie Sie wünschen. Jeder Artikel wird unabhängig von den anderen verkauft. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, für jeden Artikel, auf den Sie bieten, auch den Zuschlag zu erhalten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Meine Gebote" klicken, nachdem Sie eingeloggt haben.
Einige Artikel sind in mehrfacher Ausführung erhältlich. Wenn Sie zum Beispiel einen Artikel sehen, von dem drei
Exemplare ausgeschrieben sind, so können auch drei dieser Artikel ersteigert werden. Wenn Sie nun mitsteigern,
können Sie auf nur einen der angebotenen Artikel Gebote abgeben oder auf mehrere bis zur verfügbaren Anzahl. Wenn
Sie bei Auktionsschluss zu den Höchstbietern gehören, wird Ihnen das System so viele Artikel zuschreiben, wie Sie
gewünscht haben.
Beispiel: Drei Artikel sind verfügbar, der Meistbieter will nur einen Artikel, Sie sind der Bieter mit dem
zweithöchsten Gebot und Sie haben zwei Artikel gewünscht, dann erhält der Höchstbieter einen Artikel und Sie
erhalten die anderen zwei Artikel. Sollten Sie aber nur das dritthöchste Gebot abgegeben haben und die anderen
beiden Bieter haben nur für einen Artikel geboten, dann erhalten Sie den Zuschlag nur auf einen Artikel anstelle der
gewünschten zwei.
Mit dem System des Stellvertreterbietens müssen Sie - nachdem Sie ein geheimes Höchstgebot festgelegt haben - nicht mehr selbst das Gebot erhöhen. Das System wird die Gebote stellvertretend für Sie abgeben, damit Sie in Führung bleiben, und zwar bis zu dem von Ihnen festgelegten Höchstbetrag, wenn das nötig ist. Wenn Sie von einem Bieter überboten werden oder Sie Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen möchten, dann können Sie ein weiteres Mal auf denselben Artikel bieten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Meine Gebote" klicken, nachdem Sie eingeloggt haben.
Nein, wenn ein Gebot abgegeben wurde, kann es weder verändert noch annulliert werden. Wenn Sie hingegen Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen wollen, dann können Sie mit einem neuen Höchstgebot Ihr ursprüngliches Höchstgebot ersetzen.
Die Auktionsplattform akzeptiert Ihr geheimes Höchstgebot und operiert dann in Ihrem Interesse als Stellvertreter.
Darum gibt die Bietersoftware immer nur ein so hohes Gebot ab, wie nötig ist, um bei einem Artikel für Sie in
Führung zu gehen.
Beispiel: Das aktuelle Höchstgebot beträgt EUR 160,- und Sie haben ein geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben,
dann wird die Bietersoftware stellvertretend für Sie ein Gebot von EUR 170,- abgeben, um in Führung zu gehen (EUR
10,- höher als das letzte Gebot). Deshalb ist in diesem Fall Ihr eingetragenes Gebot EUR 170,-, obwohl Sie ein
geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben haben.
Auf der gesamten Auktionsseite sehen Sie den Hinweis "Höchstbieter" und einen Benutzernamen (z.B. "Höchstbieter: KRB126"). Wenn Sie hier Ihren persönlichen Benutzernamen sehen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Gebot in Führung liegen. Wenn das nicht der Fall ist und das aktuelle Gebot höher ist als Ihr geheimes Höchstgebot, dann können Sie sich überlegen, ob Sie eventuell ein höheres geheimes Höchstgebot abgeben sollen, um für den Artikel doch noch den Zuschlag zu erhalten.
Sie erhalten ein Email mit der Bestätigung Ihres Zuschlags. Sie können sich auch ganz einfach nach Ende der Auktion in die Auktionsplattform einloggen und schauen, ob Sie als "Höchstbieter" bei Ihrem gewünschten Artikel angeführt sind. Klicken Sie einfach auf den Menüpunkt "Meine Zuschläge", um sowohl zu sehen, für welche Artikel Sie den Zuschlag erhalten haben, als auch um diese gleich online zu bezahlen und um sie baldmöglichst abholen zu können.
Wenn Sie die Ihnen zugeschlagenen Artikel gleich online bezahlen, erhalten Sie umgehend (online) das Zertifikat, das Sie berechtigt, den Artikel oder die Dienstleistung beim Verkäufer abzuholen bzw. einzulösen.
Nein, Sie können für jeden Artikel einen eigenen Zahlungsvorgang durchführen, um das entsprechende Zertifikat für den Artikel zu erhalten.
Sie können mit Mastercard, VISA und per SOFORT-Überweisung bezahlen.
Sie können auch persönlich bezahlen, und zwar an einem Schalter des Veranstalters. Die Adresse und die Schalteröffnungszeiten finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, mit der wir Sie über den Zuschlag informieren.
Alle Artikel, die Sie ersteigern, sind inklusive Mehrwertsteuer. Es fallen also keine zusätzlichen Steuern an.
Ja, nachdem Ihr Online-Banking abgewickelt und bestätigt ist, erhalten Sie eine Bestätigungsanzeige auf der Webseite, die als Beleg geeignet ist und auch ausgedruckt werden kann. Die Originalrechnung erhalten Sie beim Einlösen des Zertifikats vom Händler.
Das Artikelzertifikat berechtigt zum persönlichen Bezug des erworbenen Artikels. Bitte warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Ihr Artikelzertifikat einlösen, damit wir den Verkäufer korrekt und vollständig über Ihre Bezahlung und Ihr Bezugsrecht informieren können.
Nachdem Sie Ihr Artikelzertifikat erhalten haben, können Sie den Verkäufer kontaktieren, um sich nach alternativen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Hauslieferung, zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass hier anfallende Zusatzkosten von Ihnen bezahlt werden müssen.
Ja, folgen Sie einfach den Links auf der Seite Meine Zuschläge -> Download.
Um Ihre Daten - insbesondere Ihre persönlichen Daten - bei der Übertragung zwischen Ihrem Browser (Internet
Explorer, etc.) und Server vor Unbefugten zu schützen, werden diese mit einer 256bit-SSL-Verschlüsselung übertragen.
Diese Verschlüsselung ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht zu knacken!
Ihre Kreditkarteninformationen (Name, Kartennummer, Ablauffrist, Sicherheitscode auf der Rückseite und den
Securecode) werden verschlüsselt von Ihrem Browser zur Webseite und zum Server, welche die Zahlung abwickeln,
übertragen und keinerlei Kreditkarteninformationen werden zurück an Ihren Browser geschickt. Die Transaktion wird
auf einem spezialisierten Zahlungsserver online abgewickelt und auch dort nur verschlüsselt übermittelt. Nachdem die
Zahlung abgewickelt wurde, werden die Kreditkartendaten gelöscht und sie werden nicht auf der Auktionswebseite
gespeichert.
Sie können selbst kontrollieren, ob eine gesicherte (verschlüsselte) Informationsübertragung
erfolgt:
Microsoft Internet Explorer