Fragen und Antworten (FAQs)


Antworten

Warum muss ich mich für die Auktion anmelden?

Wenn Sie nach der Auktion den Zuschlag für einen Artikel erhalten, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie werden nach erfolgter Bezahlung ein Zertifikat erhalten, welches Sie berechtigt, beim Unternehmen den ersteigerten Artikel abzuholen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.

Welche zusätzlichen Vorteile bringt die Anmeldung?

Wenn Sie sich mit Ihrer Anschrift und Ihrer E-Mail-Adresse anmelden erhalten Sie:

  • Eine Anmeldebestätigung per E-Mail sofern Sie die E-Mail-Adresse korrekt angegeben haben.
  • Eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Sie bei einem Artikel von einem anderen Bieter überboten wurden. So haben Sie die Möglichkeit, rasch mit einem höheren Gebot zu reagieren und bleiben damit aktiv bei der Versteigerung dabei.
  • Spezielle Angebote von Firmen und Geschäften, bei deren Artikeln Sie mitbieten. Hinweis: Sie werden nur kontaktiert, falls Sie das ausdrücklich wünschen.
  • Die Benachrichtigung per E-Mail und/oder Telefonanruf unmittelbar nach Auktionsende, wenn Sie den Zuschlag erhalten.
  • Die Möglichkeit den zugeschlagenen Artikel gleich online zu bezahlen und damit sofort das Abholzertifikat zu erhalten.
  • Ein persönliches Zertifikat zur Abholung des Artikels, das bei der schnellen, sicheren und unkomplizierten Abwicklung hilft.

 

Ich habe mich angemeldet aber noch keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Warum?

Es kann sein, dass Sie bei der Anmeldung die E-Mail-Adresse nicht korrekt angegeben haben. Sie können Ihre E-Mail Adresse überprüfen, indem Sie unter "Meine Übersicht" die Unterkategorie "Meine Daten" wählen und das Feld für die E-Mail-Adresse prüfen. Klicken Sie anschließend auf "Speichern". Damit lösen Sie eine neue Bestätigungs-E-Mail aus, die innerhalb von Sekunden in Ihrer Mailbox eintreffen sollte.
Sind Sie Benutzer eines internetbasierten E-Mail-Dienstes wie AOL, Hotmail oder Yahoo, besteht die Möglichkeit, dass unser Bestätigungs-E-Mail in einem anderen Ordner als im "Posteingang" eintrifft. Beachten Sie auch die anderen vorhandenen Ordner auf Ihrer E-Mail-Plattform.

Ich habe Schwierigkeiten beim Aufrufen der Webseiten. Woran liegt das?

Die Webseite wurde optimiert für moderne Browser. Sollten Sie eine ältere Version installiert haben, empfehlen wir Ihnen, auf eine aktuelle Version umzustellen, welche kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Wie suche ich nach einem Artikel?

Artikel können wie folgt gesucht werden:

  • Nach Artikelname
  • Nach Stichworten
  • Nach Artikelbeschreibung
  • Nach Artikelnummer in der Auktion
  • Nach Name der Verkaufsfiliale

 

Wie kann ich mehr über die angebotenen Artikel erfahren?

Weitere Informationen über die Angebote finden Sie direkt bei den Verkaufsstellen des jeweiligen Anbieters.

Wie platziere ich mein Gebot?

Alle Gebote, die Sie abgeben sind Stellvertretergebote. Durch die Abgabe Ihres geheimen Höchstgebotes bestimmen Sie, wie viel Sie maximal für einen Artikel, bei dem Sie mit bieten, zu zahlen bereit sind. Die Bietersoftware platziert dann stellvertretend für Sie die Gebote im Wettbewerb mit den anderen Bietern und deren Geboten, und versucht so, für Sie zum tiefstmöglichen Preis den Zuschlag zu erhalten.

Kann ich ein Gebot abgeben bevor die Auktion beginnt?

Nein, Gebote werden erst ab Auktionsbeginn akzeptiert. Sie können Sich aber schon im Vorfeld als Bieter registrieren. Artikelinformationen können auch schon vor Auktionsbeginn eingeholt werden, entweder beim Anbieter im Verkaufslokal oder online auf der Homepage.

Was ist das Mindestgebot?

Das Mindestgebot ist ein bei Auktionen häufig eingesetzter Reservepreis. Weil hier nur aktuelle und neuwertige Produkte angeboten werden, muss zuerst dieser Mindestpreis (in der Regel 50% des Ladenpreises) erreicht werden, bevor für das Produkt der Zuschlag gegeben werden kann. Bleibt das Gebot unter diesem Mindestpreis, hat der Artikel weiterhin den Status "Mindestpreis nicht erreicht". Damit erhält bei Auktionsende niemand den Zuschlag.

Was ist das Minimumgebot?

Das Minimumgebot ist das kleinste Gebot, das das System für einen Artikel zum Zeitpunkt Ihres Gebots akzeptiert. Wenn Sie ein Minimumgebot abgeben bedeutet das nicht, dass Sie den Zuschlag erhalten. Sie müssen gleichzeitig das Mindestgebot (mindestens 50% des Ladenverkaufspreises) erreichen oder übertreffen, bevor Sie den Zuschlag für einen Artikel erhalten können.

Kann ich auf mehr als einen Artikel ein Gebot abgeben?

Ja, Sie können bei so vielen Artikeln mit bieten, wie Sie wünschen. Jeder Artikel wird unabhängig von den anderen verkauft. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, für jeden Artikel, auf den Sie bieten, auch den Zuschlag zu erhalten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Meine Gebote" klicken, nachdem Sie eingeloggt haben.

Wieso muss ich bei einem Artikel die Anzahl angeben?

Einige Artikel sind in mehrfacher Ausführung erhältlich. Wenn Sie zum Beispiel einen Artikel sehen, von dem drei Exemplare ausgeschrieben sind, so können auch drei dieser Artikel ersteigert werden. Wenn Sie nun mitsteigern, können Sie auf nur einen der angebotenen Artikel Gebote abgeben oder auf mehrere bis zur verfügbaren Anzahl. Wenn Sie bei Auktionsschluss zu den Höchstbietern gehören, wird Ihnen das System so viele Artikel zuschreiben, wie Sie gewünscht haben.
Beispiel: Drei Artikel sind verfügbar, der Meistbieter will nur einen Artikel, Sie sind der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot und Sie haben zwei Artikel gewünscht, dann erhält der Höchstbieter einen Artikel und Sie erhalten die anderen zwei Artikel. Sollten Sie aber nur das dritthöchste Gebot abgegeben haben und die anderen beiden Bieter haben nur für einen Artikel geboten, dann erhalten Sie den Zuschlag nur auf einen Artikel anstelle der gewünschten zwei.

Kann ich mehr als einmal auf denselben Artikel bieten?

Mit dem System des Stellvertreterbietens müssen Sie - nachdem Sie ein geheimes Höchstgebot festgelegt haben - nicht mehr selbst das Gebot erhöhen. Das System wird die Gebote stellvertretend für Sie abgeben, damit Sie in Führung bleiben, und zwar bis zu dem von Ihnen festgelegten Höchstbetrag, wenn das nötig ist. Wenn Sie von einem Bieter überboten werden oder Sie Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen möchten, dann können Sie ein weiteres Mal auf denselben Artikel bieten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Meine Gebote" klicken, nachdem Sie eingeloggt haben.

Kann ich mein Gebot ändern oder annullieren?

Nein, wenn ein Gebot abgegeben wurde, kann es weder verändert noch annulliert werden. Wenn Sie hingegen Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen wollen, dann können Sie mit einem neuen Höchstgebot Ihr ursprüngliches Höchstgebot ersetzen.

Wieso ist das Gebot, das als mein Gebot eingetragen ist, nicht gleich dem Gebot, das ich abgegeben habe?

Die Auktionsplattform akzeptiert Ihr geheimes Höchstgebot und operiert dann in Ihrem Interesse als Stellvertreter. Darum gibt die Bietersoftware immer nur ein so hohes Gebot ab, wie nötig ist, um bei einem Artikel für Sie in Führung zu gehen.
Beispiel: Das aktuelle Höchstgebot beträgt EUR 160,- und Sie haben ein geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben, dann wird die Bietersoftware stellvertretend für Sie ein Gebot von EUR 170,- abgeben, um in Führung zu gehen (EUR 10,- höher als das letzte Gebot). Deshalb ist in diesem Fall Ihr eingetragenes Gebot EUR 170,-, obwohl Sie ein geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben haben.

Wie weiß ich, ob ich mit meinem Gebot in Führung liege?

Auf der gesamten Auktionsseite sehen Sie den Hinweis "Höchstbieter" und einen Benutzernamen (z.B. "Höchstbieter: KRB126"). Wenn Sie hier Ihren persönlichen Benutzernamen sehen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Gebot in Führung liegen. Wenn das nicht der Fall ist und das aktuelle Gebot höher ist als Ihr geheimes Höchstgebot, dann können Sie sich überlegen, ob Sie eventuell ein höheres geheimes Höchstgebot abgeben sollen, um für den Artikel doch noch den Zuschlag zu erhalten.

Wie weiß ich, ob ich den Zuschlag für einen Artikel erhalten habe?

Sie erhalten ein Email mit der Bestätigung Ihres Zuschlags. Sie können sich auch ganz einfach nach Ende der Auktion in die Auktionsplattform einloggen und schauen, ob Sie als "Höchstbieter" bei Ihrem gewünschten Artikel angeführt sind. Klicken Sie einfach auf den Menüpunkt "Meine Zuschläge", um sowohl zu sehen, für welche Artikel Sie den Zuschlag erhalten haben, als auch um diese gleich online zu bezahlen und um sie baldmöglichst abholen zu können.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich online bezahle?

Wenn Sie die Ihnen zugeschlagenen Artikel gleich online bezahlen, erhalten Sie umgehend (online) das Zertifikat, das Sie berechtigt, den Artikel oder die Dienstleistung beim Verkäufer abzuholen bzw. einzulösen.

Ich habe den Zuschlag für mehrere Artikel erhalten. Kann ich sie alle gemeinsam bezahlen?

Nein, Sie können für jeden Artikel einen eigenen Zahlungsvorgang durchführen, um das entsprechende Zertifikat für den Artikel zu erhalten.

Welche Onlinezahlungsmethoden werden akzeptiert?

Sie können mit Mastercard, VISA und per SOFORT-Überweisung bezahlen.

Ich möchte die ersteigerten Artikel nicht online bezahlen. Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Sie können auch persönlich bezahlen, und zwar an einem Schalter des Veranstalters. Die Adresse und die Schalteröffnungszeiten finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, mit der wir Sie über den Zuschlag informieren.

Sind die Steuern im Zuschlagspreis enthalten?

Alle Artikel, die Sie ersteigern, sind inklusive Mehrwertsteuer. Es fallen also keine zusätzlichen Steuern an.

Ich benötige für Buchhaltungszwecke einen Beleg. Wird mir ein Beleg ausgehändigt?

Ja, nachdem Ihr Online-Banking abgewickelt und bestätigt ist, erhalten Sie eine Bestätigungsanzeige auf der Webseite, die als Beleg geeignet ist und auch ausgedruckt werden kann. Die Originalrechnung erhalten Sie beim Einlösen des Zertifikats vom Händler.

Was mache ich mit dem Artikelzertifikat?

Das Artikelzertifikat berechtigt zum persönlichen Bezug des erworbenen Artikels. Bitte warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Ihr Artikelzertifikat einlösen, damit wir den Verkäufer korrekt und vollständig über Ihre Bezahlung und Ihr Bezugsrecht informieren können.

Ich kann den Artikel nicht persönlich abholen. Was soll ich machen?

Nachdem Sie Ihr Artikelzertifikat erhalten haben, können Sie den Verkäufer kontaktieren, um sich nach alternativen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Hauslieferung, zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass hier anfallende Zusatzkosten von Ihnen bezahlt werden müssen.

Ich habe mein Artikelzertifikat verloren. Kann ich es noch einmal ausdrucken?

Ja, folgen Sie einfach den Links auf der Seite Meine Zuschläge -> Download.

Wie kann ich sicher sein, dass meine Kreditkarteninformationen geschützt sind?

Um Ihre Daten - insbesondere Ihre persönlichen Daten - bei der Übertragung zwischen Ihrem Browser (Internet Explorer, etc.) und Server vor Unbefugten zu schützen, werden diese mit einer 256bit-SSL-Verschlüsselung übertragen. Diese Verschlüsselung ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht zu knacken!
Ihre Kreditkarteninformationen (Name, Kartennummer, Ablauffrist, Sicherheitscode auf der Rückseite und den Securecode) werden verschlüsselt von Ihrem Browser zur Webseite und zum Server, welche die Zahlung abwickeln, übertragen und keinerlei Kreditkarteninformationen werden zurück an Ihren Browser geschickt. Die Transaktion wird auf einem spezialisierten Zahlungsserver online abgewickelt und auch dort nur verschlüsselt übermittelt. Nachdem die Zahlung abgewickelt wurde, werden die Kreditkartendaten gelöscht und sie werden nicht auf der Auktionswebseite gespeichert.
Sie können selbst kontrollieren, ob eine gesicherte (verschlüsselte) Informationsübertragung erfolgt:

Microsoft Internet Explorer

  • Zeigen Sie das Bestellformular an.
  • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine beliebige Stelle im Formular und rufen Sie so das Kontextmenü auf.
  • Klicken Sie unten im Kontextmenü auf den Menüpunkt "Eigenschaften" / "Properties". Bereits an der URL, die mit https beginnt, können Sie die sichere Übertragung erkennen.
  • Über den Button "Zertifikate" können Sie sich anzeigen lassen, ob eine sichere Übertragung vorliegt und wenn ja, mit welchem Zertifikat.